Das bedeutet die vom Bund beschlossene Corona-Notbremse

Liebe Kinder, liebe Eltern, liebe Sportler,

nachdem der Bund in der letzten Woche eine Corona-Notbremse beschlossen hat, ändern sich die bisherigen Bestimmungen ab dem 24. April. Die neuen bundesweiten Regeln zur Pandemie-Eindämmung sind zum Teil schärfer als die in der Berliner Infektionsschutzverordnung festgelegten Regeln und das hat Auswirkungen auf unser Jugendtraining. Auf der Webseite des Berliner Fußballverbandes sind alle Details zu finden.

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Auszug:

Die Anleitungspersonen müssen ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen.

Für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (bis einschließlich 13 Jahre) ist die Ausübung von kontaktlosem Sport im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern zulässig. 

Der BFV appelliert zudem wiederholt an Eltern bzw. andere angehörige Personen, die ihre Kinder zum Training bringen und dort abholen, während der Trainingszeit nicht im Umfeld der Sportanlage zu warten. Ansammlungen von Zuschauern sowohl auf als auch vor bzw. im Umfeld einer Sportanlage sind nicht gestattet und müssen daher unterbleiben.

Eure Jugendtrainer informieren Euch über alle weiteren Details.

Mit sportlichen Grüßen
Sebastian Heinrich
C-Jugendtrainer, SG Grün Weiss Baumschulenweg e.V.